Unter Privatcharter
soll hier verstanden werden, dass ein Eigner seine Yacht selbst
vermarktet, typischerweise selbst für den Service sorgt und die Yacht am eigenen
Liegeplatz an den Kunden übergibt.
Prinzipiell stehen
einem solchen Eigner alle Möglichkeiten zur Integration der
Suchmaschine und mit den optionalen Buchungsmöglichkeiten zur Verfügung, die
auch Anbieter und Agenturen haben. Aber natürlich macht die Suchmaschine auf
der eigenen Web-Site nur wenig Sinn, wenn man nur eine Yacht anzubieten hat.
Also kommt hier vor allem die direkte Anzeige aller noch buchbaren Zeiträume für die
eigene Yacht in Frage.
Ganz wichtig für
die private Vercharterung von Yachten ist es aber, die Yacht
zusätzlich im Portal von 'charteragent' anzubieten, was ohne Mehrkosten möglich
ist. Um die Übersichtlichkeit für Charterkunden zu gewährleisten und um
Rechtssicherheit für Eigner und Charterer zu gewährleisten, erfolgt die Buchung
grundsätzlich auf Basis von Standardverträgen, die von 'charteragent' zur Verfügung
gestellt werden. Einzelne Regelungen können dabei durch den Eigner auf Basis
vordefinierter Alternativen festgelegt werden.