5. Privatcharter
Unter Privatcharter soll hier verstanden werden, dass ein Eigner seine Yacht selbst vermarktet, typischerweise selbst für den Service sorgt und die Yacht am eigenen Liegeplatz an den Kunden übergibt.
graphic
Prinzipiell stehen einem solchen Eigner alle Möglichkeiten zur Integration der Suchmaschine und mit den optionalen Buchungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch Anbieter und Agenturen haben.  Aber natürlich macht die Suchmaschine auf der eigenen Web-Site nur wenig Sinn, wenn man nur eine Yacht anzubieten hat. Also kommt hier vor allem die direkte Anzeige aller noch buchbaren Zeiträume für die eigene Yacht in Frage.
Ganz wichtig für die private Vercharterung von Yachten ist es aber, die Yacht zusätzlich im Portal von 'charteragent' anzubieten, was ohne Mehrkosten möglich ist. Um die Übersichtlichkeit für Charterkunden zu gewährleisten und um Rechtssicherheit für Eigner und Charterer zu gewährleisten, erfolgt die Buchung grundsätzlich auf Basis von Standardverträgen, die von 'charteragent' zur Verfügung gestellt werden. Einzelne Regelungen können dabei durch den Eigner auf Basis vordefinierter Alternativen festgelegt werden.